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Erstgespräch

Ein Erstgespräch ist der erste Schritt, um sich kennenzulernen und herauszufinden, wie ich Sie psychologisch unterstützen kann. In einer vertrauensvollen und entspannten Atmosphäre besprechen wir gemeinsam:
 

  • Ihre aktuellen Herausforderungen, Sorgen und Anliegen

  • Ihre Ziele, Wünsche und den Zeitraum für die Begleitung

  • die Vorgehensweise und Methoden, die zu Ihnen passen
     

Das Gespräch dauert in der Regel 50 Minuten und gibt Ihnen Raum, offen über alles zu sprechen, was Ihnen wichtig ist. Natürlich unterliegt alles der gesetzlichen Schweigepflicht. Am Ende des Erstgesprächs klären wir die nächsten Schritte, sodass Sie entscheiden können, ob und wie wir weiter zusammenarbeiten.

 

 



 

 

Häufige Fragen zum Erstgespräch


Muss ich etwas vorbereiten? - Nein, bringen Sie einfach sich selbst mit. Wenn Sie möchten, können Sie kurz notieren, was Ihnen gerade besonders wichtig ist.


Wie lange dauert das Erstgespräch? - Das Erstgespräch dauert etwa 50 Minuten.


Muss ich weitere Einheiten in Anspruch nehmen? - Nein, es dient zunächst zum Kennenlernen. Sie entscheiden, ob Sie die Zusammenarbeit fortsetzen möchten.


Ist das Gespräch vertraulich? - Ja, alles unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.


Wie vereinbare ich einen Termin? - Termine können telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular vereinbart werden.


Kann ich das Erstgespräch absagen oder verschieben? - Ja, bitte informieren Sie mich mindestens 24 Stunden vorher.

 


 Das Erstgespräch ist Ihr erster Schritt zu mehr Klarheit und Unterstützung. Es ist eine sichere Gelegenheit, um offen über Ihre Situation zu sprechen und herauszufinden, wie ich Sie individuell begleiten kann. Ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen!

Erstgespräch

Preise

Erstgespräch




50 €

Jede weitere Einheit Psychologische Beratung und Behandlung, sowie Coaching mit 50 Minuten

100 €

Supervision für Klinische Psycholog:innen i.A., Gesundheitspsycholog:innen i.A, LSB i.A ​

80€

Für klinisch-psychologische Behandlung kann ein Kostenzuschuss bei dem für Sie zuständigen Sozialversicherungsträger beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses variiert von Sozialversicherungsträger zu Sozialversicherungsträger. So bezuschusst die ÖGK 33,70 €, SVS 50 €, BVAEB 50,20 € pro Einheit (Änderungen vorbehalten).

Preise
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